Im Fernsehen:

Seit 2008 sind für die WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" mehr als 15 Beiträge produziert worden, in denen ich vermittelte Hunde in ihr neues Zuhause begleitet habe. Auch in diesem Jahr stehen wieder gemeinsame Produktionen an, Infos zu Sendeterminen erhalten Sie automatisch, wenn Sie meinen Newsletter abonnieren.


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  • Newsletter Nr. 1 - 2009
  • Newsletter Nr. 2 - 2009
  • Newsletter Nr. 3 - 2009

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leitwolf-Intensivwochen von Mirko Tomasini und NaturHund. (im Folgenden Veranstalter genannt):

    § 1 Leistungsbeschreibung

    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen, die der Veranstalter an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt. Diese Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Trainingsortes vor. Die angebotenen Leistungen werden vom Veranstalter auch bei schlechter Wetterlage durchgeführt, sofern dies zumutbar erscheint. Sollten eine oder mehrere Trainingseinheiten wegen unzumutbarer Wetterverhältnisse, z.B. bei Sturm, drohendem Gewitter oder Unwetter ausfallen, so bietet der Veranstalter innerhalb des in der Ausschreibung angegebenen Zeitraumes einen Ersatztermin an. Sollten die angegebenen Trainingszeiten aus Gründen, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (z.B. Wetterbedingungen) ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, so besteht kein Recht auf Entschädigung oder Erstattung der Teilnahmegebühren. Der Veranstalter versucht in diesem Falle, eine für alle Parteien zufrieden stellende Lösung anzubieten (z.B. in Form einer Wiederholung der Trainingstage zu einem späteren Zeitpunkt). Erneute Kosten für Anreise und Unterkunft, die sich daraus ergeben können trägt in dem Fall der Teilnehmer.

    § 2 Die Anmeldung

    Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle mit aufgeführten Personen schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage des Veranstalters, bzw. auf dem elektronischen Wege über Email, wenn für die Veranstaltung kein elektronisches Anmeldeformular existiert. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, die für Veranstalter und Anmelder auch in elektronischer Form als Email verbindlich ist.

    § 3 Bezahlung

    Nach Anmeldung erhält der Anmelder eine Buchungsbestätigung vom Veranstalter. Der darin aufgeführte Rechnungsbetrag ist fristgerecht zu bezahlen, erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters besteht das Recht auf Teilnahme an dem gewählten Kurs. Wenn der ausgewiesene Rechnungsbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist gilt die Anmeldung als widerrufen und der Veranstalter behält sich vor, den frei gewordenen Kursplatz an einen anderen Teilnehmer weiter zu geben. Für Kosten, die dem Anmelder dadurch entstehen haftet der Veranstalter nicht. Schadenersatzansprüche an den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Leistet der Anmelder eine Zahlung an den Veranstalter, ohne vorher eine Buchungsbestätigung erhalten zu haben, so ist damit nicht automatisch ein Recht auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung verbunden. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle eine Stornierung der Anmeldung vor, geleistete Zahlungen werden dann zurück erstattet.

    § 4 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer

    Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern nicht erreicht werden, kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter.

    Nach Absprache mit dem Veranstalter kann der Anmelder einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner Stelle an dem gewählten Kurs teilnimmt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

    § 5 Haftung

    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Auf Verlangen hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen. Der Veranstalter übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über die Hunde der Teilnehmer i. S. v. § 834 BGB.

    § 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

    § 7 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftbedingungen

    Der Anmelder erklärt sich mit seiner Anmeldung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden.